Die Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid

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Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Fördermaßnahmen von steuerbegünstigten Einrichtungen und Diensten, die eine wirksame Lebenshilfe für Kunden mit verschiedenen Beeinträchtigungen aller Altersstufen sowie Kunden in besonderen Lebenslagen zum Ziel haben, sowie Privatpersonen. Insbesondere die Dienste und Einrichtungen der Lebenshilfe Lüdenscheid wie Ambulantes Wohnen, Wohnstätten und Wohngruppen, der ambulante Dienst, die Frühförderstellen, der Familienunterstützende Dienst, die Beratungstelle und die Reha-Sportabteilung sollen gefördert werden.

Die Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid kann darüber hinaus auch gemeinnützige Dienste und Organisationen fördern, deren Projekte eine Unterstützung von Kunen mit Beeinträchtigung zum Ziel haben.

Die Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Die Satzung der Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid finden Sie hier.

Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid

Stephan Thiel, Vorstandsvorsitzender
Wehberger Str. 4 B
58507 Lüdenscheid
Tel.: 0 23 51 / 66 80 - 213
Fax: 0 23 51 / 66 80 - 170
E-Mail: stiftung.lebenshilfe@lebenshilfe-lued-mk.de
www.stiftung-lebenshilfe-luedenscheid.de

Herr Hacke, Vorsitzender Kuratorium
Frau Dr. Prinz, stellv. Vorsitzende Kuratorium

Satzung der Stiftung

Grundsätze guter Stiftungspraxis

Spendenkonto:

Sparkasse an Volme und Ruhr
Kontonummer 500 12 35
BLZ 45850005
IBAN DE26 4585 0005 0005 0012 35
BIC WELADED1LSD

Neuigkeiten und beispielhafte Förderprojekte

 
 
Logo Lebenshilfe Lüdenscheid
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Lebenshilfe Lüdenscheid - Märkischer Kreis e.V.
Wehberger Str. 4B
58507 Lüdenscheid

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Die Lebenshilfe Lüdenscheid - Märkischer Kreis unterstützt Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen aller Altersstufen und Menschen in besonderen Lebenslagen sowie ihre Familien. Damit sind körperliche, seelische oder geistige Behinderungen/ Bedrohungen, aber auch Pflegebedürftigkeiten, Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten von Menschen gemeint. Die Dienste und Einrichtungen dienen sowohl der Behinderten,- Kinder-, Jugend- und Altenhilfe als auch der Wohlfahrtspflege und Bildung.